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05.04.2021

Trainingsbetrieb ab 06.04.2021 - folgende Regeln gelten:

Mit Inkrafttreten der Covid-Landesverordnung zum 06.04.21 ist die Aufnahme des Trainingsbetriebes im Freien mit Kontaktsport (darunter zählt in der ministeriellen Definition auch Fußball) wieder möglich. Diese Verordnung („Erleichterung“ mit tagesaktuellen Negativ-Tests) ist allerdings abhängig von einer beständigen Inzidenzlage unter 100.
Neben den bekannten und veröffentlichten Hygienekonzepten (Handdesinfektion, Abstandswahrung außerhalb des Trainingsbetriebes, MNS in Begegnungssituationen wie z.B. Umkleide) gibt es dazu wichtige weitere Voraussetzungen:

Jeder Anwesende auf der Sportanlage muss einen tagesaktuellen (24h – Prinzip) Negativ-Test (originalschriftlich oder per App) vorweisen können. Dies betrifft wirklich alle (also auch Eltern, Trainer, Vereinsfunktionäre).

Auch muss die Kontaktnachverfolgung sichergestellt sein. Also jeder, der die Sportanlage betritt, muss in diesem Sinne registriert sein. Dazu sind für jedes Mannschaftstraining entsprechende QR-Codes zum Einchecken im Eingangsbereich der Sportanlage und im Gang der Umkleide bereitgestellt.

Die Außengastronomie (Grillbude) darf geöffnet sein für Personen, die diese Voraussetzungen erfüllen (Negativtest + Registrierung). Die Innengastronomie bleibt noch geschlossen.

Wir werden diese Vorgaben wie folgt umsetzen:

1. Die Vorlage des Negativ-Tests (tagesaktuell) ist vom Trainingsverantwortlichen vor dem Training und vor Betreten des betreffenden Spielers der Sportanlage zu überprüfen. Der Verantwortliche muss das Original der Testbescheinigung gesehen haben (es reicht also nicht aus, wenn ein Spieler sagt, er sei am Morgen in der Schule negativ getestet worden). Sofern ein Testergebnis per SMS oder App mitgeteilt wurde ist es auch ausreichend, wenn das Testergebnis z.B. auf dem Smartphone nachgewiesen wird.
Davon gibt es keine Ausnahme!

2. Die Registrierung jedes Besuchers der Sportanlage erfolgt über die „Luca-App“. Dazu werden für jedes Mannschaftstraining und auch für den Biergarten (Zeltüberdachung) QR-Codes bereitgehalten, die dann vom Trainingsteilnehmer abgescannt werden müssen.
Jeder Trainingsteilnehmer scannt sich somit in seine jeweilige Gruppe ein (z.B. D-Jugend-Training oder Aktiven-Training). Ein während des Trainings auf der Sportanlage verweilendes Elternteil scannt sich in „Biergarten“ ein und darf sich dann auch nur dort aufhalten. Zuschauer sind nicht erlaubt.
Wichtig: Auch alle Eltern, Begleiter oder Geschwisterkinder müssen einen tagesaktuellen negativen Test vorweisen. Dies gilt gemäß Verordnung auch wenn schon eine Impfung erfolgt sein sollte!

3. Die sanitären Bereiche des Vereins dürfen benutzt werden. Aber: nur einzeln (siehe auch vorhandene Beschilderung).

4. Bei der (erlaubten) Nutzung von Umkleide- und Duschräumen befinden wir uns nicht mehr im „Freien“, sondern in geschlossenen Räumen. Daher gelten hier andere Bedingungen: Zugang bei Anwesenheit anderer Personen nur mit MNS, maximal 5 Personen in einer Umkleide mit Abstandswahrung (keine Ausnahmen!), maximal 2 Personen in einem Duschraum.
Es gilt, jeden Aufenthalt in geschlossenen Räumen zusammen mit anderen Personen zu vermeiden.

5. Die Außengastronomie ist wieder möglich (unter dem Zeltdach, Biergarten, Unterstand). Gäste können dann alle Personen sein, die sich mit Negativtest und Registrierung ihre „Eintrittskarte“ erworben haben.

Für den Jugendbereich bis 14 Jahre gilt nach wie vor die Möglichkeit des Angebotes eines kontaktfreien Trainings in abgesonderten Gruppen bis max 10 Personen zzgl. 1 Aufsichtsperson. In dieser Variante muss dann kein tagesaktueller Negativtest vorgelegt und kontrolliert werden. Es darf dann aber auch kein Kontaktsport betrieben werden (also keine Spielformen). Die Verpflichtung für Registrierung und Negativtest von Begleitpersonen (Eltern, die sich dann im „Biergarten“ aufhalten) ist davon allerdings unberührt (muss also umgesetzt werden). Die Entscheidung zu einer der beiden Varianten (kontaktfrei oder nicht) trifft der Trainingsverantwortliche, muss sie dann aber auch entsprechend umsetzen.



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