SVG Mitgliedschaft
Ein Teil des SV Güdingen werden? Kein Problem!
Nachfolgend haben wir für Sie den Mitgliedsantrag zum Download bereit gestellt.
Schicken Sie Ihn einfach ausgefüllt per Post oder per E-Mail an uns zurück.
Vielen Dank.
Postanschrift:
SV 1919 Güdingen e.V.
Großblittersdorfer Straße 323
66130 Saarbrücken-Güdingen
E-Mail:
Rechtliche Hinweise und Satzung:
-Auszug aus der Vereinssatzung-
§ 4
Mitgliedschaft, Austritt, Ausschluss
I. Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im Verein ist freiwillig.
Der Verein führt:
- Aktive Mitglieder (ab 18 Jahre)
- Inaktive Mitglieder (ab 18 Jahre)
- Jugendliche Mitglieder (bis 18 Jahre)
- Ehrenmitglieder (keine Altersbegrenzung)
1. Mitglieder des Vereins können werden: Unbescholtene Personen beiderlei Geschlechts. Bei Minderjährigen ist die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Die Mitglieder müssen bereit sein, die Ziele und Aufgaben des Vereins sowie die Beschlüsse der Generalversammlung zu respektieren.
2. Zu Ehrenmitgliedern mit allen Rechten, ohne Pflichten, können Mitglieder aufgrund langjähriger Verdienste oder außergewöhnlicher Leistungen auf Vorschlag des Vorstandes durch die Generalversammlung ernannt werden.
3. Ein Aufnahmeantrag an den Verein muss schriftlich erfolgen. Über die Aufnahme eines Mitgliedes in den Verein beschließt der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. Die Aufnahme wird erst wirksam bei der Zahlung des ersten Beitrages. Bei der Aufnahme ist dem Mitglied die Satzung zur Kenntnis zu bringen.
4. Die Ablehnung eines Aufnahmeantrages muss dem Antragsteller mit Angabe des Grundes mitgeteilt werden. Er hat Einspruchsrecht gegen die Ablehnung an die Generalversammlung.
II. Austritt
1. Der Austritt aus dem Verein ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. Der Austritt kann mit einer vierwöchigen Frist zum Ende eines Kalenderquartals erklärt werden.
2. Die Mitgliedschaft ist weder übertragbar noch erblich. Die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte kann einem anderen nicht übertragen werden.
III. Ausschluss eines Mitgliedes
Der Ausschluss eines Mitgliedes aus dem Verein wird durch den Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit beschlossen und dem betroffenen Mitglied schriftlich mitgeteilt, wenn:
1. Das Mitglied trotz wiederholter schriftlicher Mahnungen länger als drei Monate mit seiner fälligen Beitragszahlung im Rückstand ist, ohne dass eine Notlage vorliegt (Bei Notlage kann der Vorstand die Leistung stunden oder ganz erlassen). Eine schriftliche
Satzung SV 1919 Güdingen e.V. Seite 4
Mahnung kann auch in elektronischer Form, z.B. per E-Mail erfolgen.
2. Verweigerung der Beitragszahlung vorliegt.
3. das Mitglied seine Mitgliedschaft missbraucht, das Ansehen und die Interessen des Vereins schädigt, die Sportdisziplin gröblich verletzt und gegen die Anordnungen des Vorstandes und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung verstößt,
4. es sich unehrenhafter Handlungen innerhalb und außerhalb des Vereins zu Schulden kommen lässt.
Der Ausschluss ist dem Betroffenen unter Angabe der Gründe schriftlich mitzuteilen. Dem Ausgeschlossenen steht innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zustellung des Ausschlussschreibens das Recht des Einspruches zu. Dieser Einspruch muss schriftlich und begründet an den Vorstand gerichtet werden. Über den Einspruch entscheidet die nächste Generalversammlung. Der Einspruch hat aufschiebende Wirkung.